Seniorenzentrum Düren

Besuchskonzept

Unser Besuchskonzept

Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.07.2020 wurden weitere Lockerungen seitens der Landesregierung zum Thema Corona Pandemie beschlossen.


Die Bewohner unseres Hauses dürfen ab diesem Zeitpunkt wieder Besuche in Ihrem Zimmer erhalten. Pro Bewohner können dann täglich 2 Besuche von maximal 2 Personen für 2 Stunden erfolgen. Sie und der Bewohner sind selber für die Einhaltung der Hygienevorschriften und das Infektionsschutzgesetz verantwortlich. Ein Besuchstermin ist nicht mehr erforderlich. Dies gilt auch für Fußpflege, Therapeuten etc.

 

Folgendes ist beim Betreten unserer Einrichtung zu beachten:

  • Maskenpflicht (Alltagsmasken sind erlaubt)
  • Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Einrichtung
  • Jeder Besucher muss einen Fragebogen ausfüllen und unterschreiben (bei jedem Besuch erneut)
  • Screening der Besucher durch einen Mitarbeiter der Zentrale mit Fiebermessen (Temperatur über 37,5 °C – kein Zutritt!)
  • Strikte Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften
  • Kontaktvermeidung zu anderen Bewohnern des Hauses
  • im Bewohnerzimmer sind Berührungen und Verletzung des Mindestabstandes erlaubt, wenn der Mund- Nasenschutz vom Besucher und Bewohner getragen wird; auf den Mund- Nasenschutz im Zimmer kann verzichtet werden, wenn der Mindestabstand eingehalten wird

 

Die Bewohner können die Einrichtung für die Dauer von maximal 6 Stunden verlassen. Wie bisher auch, ist dies nur möglich wenn uns die Bewohner schriftlich bestätigen, dass sie sich an die Regelungen der Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Bereich halten.

 

Die Bewohner sind über die Lockerungen schriftlich informiert. Das mit dem Bewohnerbeirat abgestimmte Besucherkonzept unserer Einrichtung ist öffentlich. Dieses Konzept liegt auch der zuständigen Heimaufsichtsbehörde des Kreises Düren vor.

 

Leider ist es und nach wie vor nicht möglich Festivitäten gemeinsam mit den Angehörigen zu planen und zu feiern. Auch öffentliche Veranstaltungen und Informationsabende sind nach wie vor nicht möglich.

 

Wir weisen nochmals darauf hin, dass wir den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen und nur soweit agieren können, wie der Gesetzgeber es zulässt.

 

Das Land NRW hat eine Dialogstelle für Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen eingerichtet. Sie soll künftig dabei helfen, Streitigkeiten zu schlichten, die bei der Ausgestaltung der Besuchsmöglichkeiten in den stationären Pflegeeinrichtungen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe angesichts der Corona-Pandemie aufkommen können.

 

Die Dialogstelle ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
E-Mail: dialogstelle@lbbp.nrw.de
Telefon: 0211 / 855 4780 (ab 10.06.2020)

 

Trotzdem hoffen wir, dass die oben angeführten Lockerungen unsere Bewohner wieder einen Schritt näher zur Normalität zurück bringen.
Sollten Sie allgemein noch Fragen haben, stehen wir gerne zur Beantwortung dieser zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Seniorenzentrum Düren-Birkesdorf